Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH (im Folgenden: „MS PROJECT SOLUTION GmbH“ genannt), sofern nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die MS PROJECT SOLUTION GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die MS PROJECT SOLUTION GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen MS PROJECT SOLUTION GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung der Aufträge getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

(1) An ihr Angebot ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH, vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 3 Abs. 9, nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann die MS PROJECT SOLUTION GmbH ganz oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Soweit die MS project solution GmbH die Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist sie zum Widerruf ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der Angebotsausführung gehindert ist. Die Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise durch den Zusatz „Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“.

(2) Auftragsbestätigungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH bestätigen lediglich den entgegengenommen Vermittlungsauftrag und gelten immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Wird kein Dienstleister für den Auftrag gefunden, hat die MS PROJECT SOLUTION GmbH das Recht diesen abzusagen, wobei sie sich verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits empfangene Gegenleistungen zu erstatten.

§ 3 Leistungen, Pflichten

(1) Die MS PROJECT SOLUTION GmbH vermittelt eigene und fremde Dienstleistungen und Dienstleister in der verscheidenen Dienstleistungsbereichen sowie in der Bauwirtschaft. Die vermittelten Dienstleister übertragen ihre Vergütungsforderungen gegen den Auftraggeber im Wege des echten Factorings auf die MS PROJECT SOLUTION GmbH. Die MS PROJECT SOLUTION GmbH rechnet diese Forderungen deshalb in eigenem Namen mit dem Auftraggeber ab. Einwendungen des Auftraggebers gegen diese Forderungen sind gegenüber der MS PROJECT SOLUTION GmbH als Factor ausgeschlossen; § 404 BGB wird ausgeschlossen; der Auftraggeber verzichtet insoweit ausdrücklich auf die Geltendmachung der ihm gem. § 404 BGB gegenüber der MS project solution GmbH als Factor zustehenden Einwendungen.

(2) Die MS PROJECT SOLUTION GmbH verpflichtet sich, die von Ihr selbst zu erbringenden Dienstleistungen, ordnungsgemäß, termingerecht und in vollem Umfang, wie vertraglich zugesichert, auszuführen.

(3) Bei der Vermittlung von Dienstleistern trifft MS PROJECT SOLUTION GmbH über die richtige Auswahl der Dienstleister hinaus keine weitergehende Verpflichtung. MS PROJECT SOLUTION GmbH steht lediglich dafür ein, dass die vermittelten Dienstleister allgemein für die jeweiligen Dienstleistungen geeignet sind. MS PROJECT SOLUTION GmbH ist nicht verpflichtet, die vermittelten Dienstleister auf Vorliegen erforderlicher Qualifikationen, Genehmigungen und Versicherungen zu überprüfen.

(4) Der Auftraggeber hat den vermittelten Dienstleistern auf deren Anforderung hin Nachweise über die geleisteten Tätigkeiten abzuzeichnen und alle für die Erbringung
der Dienstleistungen benötigten Informationen zu verschaffen sowie sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

In jedem Fall hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass MS PROJECT SOLUTION GmbH rechtzeitig, spätestens jedoch einen Monat vor der jeweiligen Veranstaltung, über die Situation am Veranstaltungsort ausführlich informiert wird, insbesondere hinsichtlich der Anfahrtsmöglichkeiten zum Standort sowie der Stromversorgung.

(5) Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

(6) Über die von den vermittelten Dienstleistern zu erbringenden Leistungen kommt ein Vertrag nicht mit der MS PROJECT SOLUTION GmbH, sondern ausschließlich mit den Dienstleistern selber zustande.

(7) Der Auftraggeber hat alle Arbeiten, die von der MS PROJECT SOLUTION GmbH selbst oder von vermittelten Dienstleistern erbracht werden, zu überwachen und nach Fertigstellung unmittelbar zu überprüfen.

(8) Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erbringung der Dienstleistungen verlängert sich angemessen, soweit die MS PROJECT SOLUTION GmbH durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder durch sie vermittelte Dienstleister zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Termine setzt im Zweifel die vorherige Zurverfügungstellung aller zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen, Materialien, Informationen, Einrichtungen und mitwirkungspflichtigen Freigaben durch den Auftraggebers sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen voraus. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängert sich der Zeitraum zur Erbringung der Dienstleistungen um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

(9) Die MS PROJECT SOLUTION GmbH ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung der Dienstleistungen insgesamt oder teilweise abzulehnen. Ein wichtiger Grund wäre z.B. der Einsatz der vermittelten Dienstleister auf einer illegalen Veranstaltung, die Überschreitung eines von der MS PROJECT SOLUTION GmbH eingeräumten Kreditlimits gemäß § 6 Abs. 7 oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).

§ 4 Haftung

(1) Da nach § 3 Abs. 6 dieser Bedingungen über die von den vermittelten Dienstleistern zu erbringenden Tätigkeiten ein Vertrag nur mit diesen Dienstleistern und nicht mit der MS PROJECT SOLUTION GmbH zustande kommt, haftet die MS project solution GmbH nicht für Schäden, die dem Auftraggeber infolge unerlaubter Handlung, Schlechtleistung, Nichtleistung oder der Verletzung anderer Haupt- oder Nebenpflichten durch den vermittelten Dienstleister oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen. Der Auftraggeber ist gehalten, sich in derartigen Fällen unmittelbar an den Dienstleister zu wenden und die Mängel der MS PROJECT SOLUTION GmbH schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Haftung der MS project solution GmbH bestimmt sich wie folgt:

a) Die MS PROJECT SOLUTION GmbH haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der MS PROJECT SOLUTION GmbH, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die MS project solution GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
b) Für Schäden, die nicht von a) Satz 1 erfasst werden und die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Soweit die MS PROJECT SOLUTION GmbH hiernach haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Soweit die MS PROJECT SOLUTION GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche wegen entgangenem Gewinn sowie sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers.

(5) Die vorstehenden Haftungsbestimmungen, insbesondere die Ausschlüsse und Begrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der MS PROJECT SOLUTION GmbH.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Auftragsänderungen, -erweiterungen oder Neubeauftragungen mit den an ihn von der MS PROJECT SOLUTION GmbH vermittelten Dienstleistern auch in Zukunft nur über die MS PROJECT SOLUTION GmbH durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Vertragsänderungen oder -abschlüsse nicht unmittelbar mit dem Dienstleister zu vereinbaren. Bei jedem Verstoß gegen diese Verpflichtungen wird unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ein Schadensersatz in Höhe von 30.000,00 € zzgl. evtl. gesetzl. MwSt fällig. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

(7) Der Auftraggeber hat der MS PROJECT SOLUTION GmbH sämtliche Mängel unverzüglich und schriftlich nach Kenntnis anzuzeigen. Der Kenntnis steht die unterlassene Kenntnisnahmemöglichkeit, die z.B. aus der unterlassen Überwachungspflicht entsteht, gleich. Werden die Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt, so verliert der Auftraggeber etwaige diesbezügliche Mängelansprüche gegenüber der MS PROJECT SOLUTION GmbH.

§ 5 Kündigung, Rücktritt

(1) Verträge können unbeschadet der Rechte der MS PROJECT SOLUTION GmbH aus den §§ 2 und 3 und der nachfolgenden Bestimmungen beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder die MS PROJECT SOLUTION GmbH aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund kündigt, behält die MS PROJECT SOLUTION GmbH den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Projektbeginn, unter Zahlung von 20% der vereinbarten Vergütung, zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt später und bis zu zehn Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber der MS PROJECT SOLUTION GmbH 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als zehn Tage vor Projektbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der MS PROJECT SOLUTION GmbH abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu ersetzen.

(3) Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis frei, dass der MS PROJECT SOLUTION GmbH kein oder ein geringerer Schadens entstanden ist.

(4) Die Kündigung und der Vertragsrücktritt bedürfen der Schriftform.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Vermittlung von Dienstleistern rechnet die MS PROJECT SOLUTION GmbH nach Erbringung der Leistung durch die vermittelten Dienstleister deren Vergütung ab. Die Dienstleister selber sind nicht zum Inkasso berechtigt, da sie ihren Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber im Wege des echten Factorings auf die MS PROJECT SOLUTION GmbH übertragen haben. Nachstehende Regelungen gelten in gleicher Weise für eigene Forderungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH und für die Forderungen gegen den Auftraggeber, die die MS PROJECT SOLUTION GmbH von den vermittelten Dienstleistern erworben hat.

(2) Der Auftraggeber zahlt der MS PROJECT SOLUTION GmbH für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der im jeweiligen Lieferland (Ausführungsort) geltenden Mehrwertsteuer.

(3) Die Erbringung der Dienstleistungen durch die MS PROJECT SOLUTION GmbH erfolgt, insbesondere bei Neukunden, grundsätzlich gegen Vorauskasse, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Sofern ein Skontoabzug vertraglich vereinbart worden ist, findet dieser bei der Vorauszahlung Berücksichtigung.

a) Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, oder werden der MS PROJECT SOLUTION GmbH Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern, so ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt, sämtliche offenen Forderungen, auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber, sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste. Die MS PROJECT SOLUTION GmbH ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

b) Sofern die MS PROJECT SOLUTION GmbH mit der Erbringung ihrer Dienstleistung zunächst ohne ein Vorauszahlung oder nur einer teilweisen Vorauszahlung beginnt, ist sie dennoch jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags von der Zahlung der gesamten Auftragssumme ggfs. abzgl. eines gewährten Skontoabzugs im Voraus abhängig zu machen, sofern dies gewichtige Gründe rechtfertigen. Der Beginn der Dienstleistung ohne Vorauskasse bedeutet nicht den Verzicht der MS PROJECT SOLUTION GmbH auf das Recht, eine Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme zu verlangen.

c) Sofern die MS PROJECT SOLUTION GmbH während eines bereits begonnen Auftrags Vorauskasse verlangt und die weitere Durchführung von der Vorauskasse abhängig macht, ist, um die reibungslose Fortführung des Auftrags zu gewährleisten, die Vorauszahlung durch geeignete Unterlagen durch den Auftraggeber nachzuweisen oder in bar zu tätigen.

d) Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Vorauskasse leisten und diese durch geeignete Unterlagen nachweisen, ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

(4) Sofern die MS PROJECT SOLUTION GmbH von ihrem Recht auf eine Vorauszahlung keinen Gebrauch gemacht hat und soweit sich aus dem Angebot der MS PROJECT SOLUTION GmbH nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

a) Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung per Telefax oder per E-Mail erfolgt.

b) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Geschäftskonto der MS PROJECT SOLUTION GmbH oder die Übergabe des Rechnungsbetrages in bar maßgeblich.

c) Bei Überweisungen auf das Geschäftskonto der MS PROJECT SOLUTION GmbH, das bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Deutschland geführt wird, sind alle eventuell anfallenden Bankgebühren und sonstigen Überweisungskosten vom Auftraggeber zu tragen.

(5) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Überweisung in EURO zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und bei besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der MS PROJECT SOLUTION GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(6) Die MS PROJECT SOLUTION GmbH ist berechtigt, nach § 366 BGB Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB). Trifft der Auftraggeber eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt, die Zahlung abzulehnen.

(7) Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der MS PROJECT SOLUTIONGmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei der Festlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits bestehenden oder früheren Verträgen berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die MS PROJECT SOLUTION GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Auch im Fall einer nachträglich eingetretenen Verschlechterung der Bonität oder Überschreitung des Kreditlimits des Auftraggebers ist die MS PROJECT SOLUTION GmbH zur Ausübung der in § 6 Abs. 3 genannten Rechte berechtigt.

(8) Befindet sich der Auftraggeber im Übrigen trotz einer ergänzenden Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Begleichung eines vereinbarten Teil- oder des Gesamtbetrages in Verzug, so kann die MS PROJECT SOLUTION GmbH außerdem das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(9) Die Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nacherfüllung ist unmöglich oder endgültig gescheitert.

§ 7 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der MS PROJECT SOLUTION GmbH nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber gegen MS PROJECT SOLUTION GmbH entstehen, wird ausgeschlossen.

§ 8 Abtretungsverbot, Verjährung

(1) Die Abtretung von Forderungen, die dem Auftraggeber gegen die MS PROJECT SOLUTIONGmbH zustehen, wird ausgeschlossen.

(2) Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über die MS PROJECT SOLUTION GmbH sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung
des Vertrages zwei Jahre bestehen.

(2) Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über die MS project solution GmbH, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen
oder in den Medien von der MS PROJECT SOLUTION GmbH enthalten sind, zu bewahren.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm von der MS PROJECT SOLUTION GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem
Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

(4) Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an die MS PROJECT SOLUTION GmbH zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

(5) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die MS PROJECT SOLUTION GmbH berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und die MS PROJECT SOLUTION GmbH ihn per E-Mail über interessante Angebote informieren darf.

(6) Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen und der Verwendung seiner Daten widersprechen.

(7) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die MS PROJECT SOLUTION GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 10 Strafbewehrtes Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der MS PROJECT SOLUTION GmbH nicht abzuwerben, abwerben zu lassen oder die den Mitarbeiter betreffenden Informationen an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Tätigkeit des Mitarbeiters der MS PROJECT SOLUTION GmbH bei dem Auftraggeber und erstreckt sich mindestens auf einen Zeitraum von weiteren 12 Monate nach Beendigung der Tätigkeit des Mitarbeiters der MS PROJECT SOLUTION GmbH für den Auftraggeber.

„Abwerben“ ist jedes unmittelbare oder mittelbare (z.B. durch Dritte wie insbesondere Headhunter, Personalvermittler, derzeitige oder frühere Mitarbeiter der MS PROJECT SOLUTION GmbH) Verleiten des Mitarbeiters der MS PROJECT SOLUTION GmbH zum Wechsel zum (Auftraggeber), also zur Beendigung seiner direkt oder indirekten Tätigkeit für die MS PROJECT SOLUTION GmbH und Aufnahme einer Tätigkeit (als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, Subunternehmer, Nachunternehmer oder Berater) für den Auftraggeber,

Als Mitarbeiter von MS PROJECT SOLUTION GmbH gelten hierbei sämtliche Angestellte, Berater, Erfüllungsgehilfen und sonstiges beim Auftraggeber eingesetztes Personal – insbesondere auch Subunternehmer eines von der MS PROJECT SOLUTION GmbH eingesetzten Nachunternehmers – , die von MS PROJECT SOLUTION GmbH zur Erbringung ihrer geschuldeten Leistung herangezogen werden.

(2) Für den Fall des Zuwiderhandelns wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt bei einem Angestellten der MS PROJECT SOLUTION GmbH 1/3 des Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters.
Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist. Über diesen Betrag hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Handelt es sich um einen Subunternehmer oder sonstige Mitarbeiter der MS PROJECT SOLUTION GmbH, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro an die MS PROJECT SOLUTION GmbH für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung – d.h. je abgeworbenem Subunternehmer –.
Die andere Vertragspartei ist berechtigt nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist. Über diesen Betrag hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Als Mitarbeiter von MS PROJECT SOLUTION GmbH gelten hierbei sämtliche Berater, Erfüllungsgehilfen und sonstiges beim Auftraggeber eingesetztes Personal – insbesondere auch Subunternehmer eines von der MS PROJECT SOLUTION GmbH eingesetzten Nachunternehmers – , die von MS PROJECT SOLUTION GmbH zur Erbringung ihrer geschuldeten Leistung herangezogen werden. § 340 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

(3) In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber bleibt die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vorbehalten.
Weitergehende Ansprüche der MS PROJECT SOLUTION GmbH bleiben davon unberührt.

§ 11 Eigentum

(1) Die jeweils an der anderen Vertragspartei zur Verfügung- oder dafür hergestellten
Unterlagen, einschließlich Entwürfe, Beschreibungen, Mitteilungen, Aktennotizen,
Programmier- und ähnliche technische Unterlagen, verbleiben, sofern im Einzelfall
schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, im Eigentum der Vertragspartei, die
sie zur Verfügung gestellt oder hergestellt hat, gleich in welcher Form die
Unterlagen vorgelegt wurden.
(2) Gleiches gilt sinngemäß für Urheber-, Verwertungs-, Nutzungs-, Lizenz- und ähnliche
Rechte, die an den zur Verfügung gestellten oder in Erledigung eines Auftrages hergestellten Unterlagen bestehen. Diese verbleiben bei der Vertragspartei, die die Unterlagen zur Verfügung gestellt oder hergestellt hat, es sei denn, die Rechte werden im Einzelfall durch schriftliche Vereinbarung auf die andere Vertragspartei übertragen.

§ 12 Verantwortung für beigestelltes Material, Werkzeug und Werkstücke

(1) Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Sicherung, Versicherung und Verwendung beigestellten Materials, Werkzeugs und/oder Werkstücken bei Aufträgen im Ausland verantwortlich.
(2) Werden beigestelltes Material, Werkzeug und/oder Werkstücke beim (Auftraggeber) beschädigt, zerstört oder kommen diese abhanden, so ist der Auftraggeber hierfür in vollem Umfang verantwortlich und hat der MS PROJECT SOLUTION GmbH den resultierenden Schaden zu ersetzen, insofern fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers hierfür ursächlich ist. Beispielsweise hat der Auftraggeber bei von ihm verursachter unvorhersehbarer einseitiger Beendigung eines Auftrages, die Kosten der Wiederbeschaffung des von der MS PROJECT SOLUTION GmbH beigestellten Materials, Werkzeugs und/oder Werkstücks einschließlich Bearbeitungskosten von MS PROJECT SOLUTION GmbH zu ersetzen.

§ 13 Auftragsweitergabe

Die MS PROJECT SOLUTION GmbH ist berechtig, die zu erbringenden Leistungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte, insbesondere Nachunternehmer, zu übertragen. Das Abwerbeverbot (Ziffer 10) gilt in vollem Umfange auch für Subunternehmer des von der MS PROJECT SOLUTION GmbH eingesetzten Nachunternehmers.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Der zugrunde liegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Firmensitz der MS PROJECT SOLUTION GmbH der besondere Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Wahlrecht der Vertragsparteien, den jeweiligen Vertragspartner auch am Ort seines allgemeinen Gerichtsstands zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine angemessene wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der beabsichtigten Verteilung der Risiken aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis am nächsten kommt.

(3) Bei allen hier geregelten Schadensersatzansprüchen und Vertragsstrafen bleibt MS PROJECT SOLUTION GmbH der Nachweis eines höheren und dem Kunden der eines geringeren Schadens unbenommen.

(Stand 01.01.2014)

MS PROJECT SOLUTION GmbH
Prager Straße 60 B
04317 Leipzig
Fon: +49 (0) 341 / 962 83 083
Fax: +49 (0) 341 / 900 48 98
E-Mail: info@ms-projectsolution.de
Web: www.ms-projectsolution.de

Handelsregister: HRB 29991
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Geschäftsführer: Mario Schubert

Steuernummer: 231/ 144/ 12715

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